Letzte Aktualisierung: 18.05.2006
Der am 24.02.2006 verhängte Ausnahmezustand wurde mit 03.03.2006 nach allgemeiner Beruhigung der Lage wieder beendet.Die Situation in Manila ist derzeit ruhig. Reisenden wird geraten, sich von allfälligen weiteren Demonstrationen und Protestkundgebungen fern zu halten.
Informationen zur Vogelgrippe
Allgemein wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen.
Trotz der Bemühungen und einiger Erfolge der philippinischen Regierung im Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus wird Reisenden in die Philippinen allgemein Vorsicht empfohlen.
Im Laufe der letzten Jahre ist es auf den Philippinen wiederholt zu Bombenexplosionen gekommen, die zahlreiche Menschenleben und Hunderte von Verletzten gefordert haben. Aufgrund von immer wiederkehrenden Bombendrohungen muss gelegentlich mit vorübergehenden Evakuierungen – z.B. von Ressorts, Hotels und Kaufhäusern - gerechnet werden. Generell wird Reisenden vor allem in den Touristenzentren und an Orten mit großen Menschenansammlungen zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Plätze, Bars, Discos, Nachtclubs, Schulen, religiöse Heiligtümer und Märkte sollten möglichst vermieden werden.
Die Sicherheitssituation ist - nach den Bombenanschlägen in Makati, Davao und General Santos vom 14. Februar 2005, in denen 12 Personen getötet und zahlreiche Personen verletzt wurden- erneut äußerst gespannt. Mit Anschlägen wie diesen muss auch in Zukunft gerechnet werden.
Es besteht nach wie vor die Gefahr von Geiselnahmen ausländischer Touristen, vor allem im südlichen und südwestlichen Teil des philippinischen Archipels. Ebenso besteht weiterhin die Gefahr von Terroranschlägen auf Flughäfen, Busstationen, Einkaufszentren, etc. und Orten, die v.a. von westlichen Touristen frequnetiert werden, wie Ferienressorts oder gewisse Bars.
Im übrigen gelten weiterhin folgende Hinweise:
Von Aufenthalten auf der Insel Mindanao - mit Ausnahme von Davao, Cagayan de Oro sowie den Städten im nordöstlichen Teils von Mindanao wie Butuan und Surigao - sowie den umliegenden Inseln, Basilan, den Inseln des Sulu-Archipels, der Region Zamboanga del Sur und der Region um Cotabato wird weiterhin abgeraten.
Generell sollten Überlandsreisen auf den Philippinen nur in Gruppen und mit seriösen Reiseveranstaltern unternommen werden. Der Aufenthalt in sichtbar verarmten und verwahrlosten Stadtteilen, auch in der Hauptstadt Manila, ist grundsätzlich zu vermeiden. Besonders nachts wird angeraten, sich nur in Gruppen zu bewegen.
Privat angebotene Fahrzeuge oder illegale Taxidienste sollten nicht angenommen werden, da es sich unter Umständen um Mitglieder von Verbrechersyndikaten handelt (Gefahr von Raubüberfällen). Speisen und Getränke von Fremden sollten nicht angenommen werden, da diese mit Substanzen versetzt sein könnten, welche zu Verwirrungen (Schläfrigkeit) oder gar zu Bewusstlosigkeit führen können. Auch die Bitte gut gekleideter, freundlicher Asiaten an Flughäfen, Bus-Terminals und Seehäfen, Geld (auch Kleidgeld) zu wechseln, sollte unbeachtet bleiben.
Auf den Philippinen besteht für bestimmte Kapitalverbrechen – hierzu zählen auch gewisse Drogen- und Sexualdelikte - die Todesstrafe. Die Ein/Ausfuhr und der Besitz von auch nur geringster Mengen von Drogen (auch Marihuana) ist in den Philippinen strafbar und wird strengstens (sogar mit lebenslänglicher Freiheits- bzw. Todesstrafe) geahndet. Sehr hohe Freiheitsstrafen werden auch gegen Ausländer wegen Kindesmisshandlung verhängt.
Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefährdung bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 10.000 Peso, die Ausfuhr von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt. Personen ab 18 Jahren dürfen auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 500 Gramm Tabak sowie 1 Quart (ca. 1,3 Liter) Alkohol ausführen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern generell nicht dem europäischen Standard. In Manila kann noch am ehesten mit einer dem europäischen Standard annähernd vergleichbaren Spitalseinrichtung und medizinischen Versorgung gerechnet werden.
Im allgemeinen genügt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Vogelgrippe: Bis dato wurden keine Fälle von Vogelgrippe auf den Philippinen gemeldet. Das Ansteckungsrisiko kann derzeit als gering eingestuft werden, sofern der Besuch von Tiermärkten und Hühnerfarmen vermieden wird. Hühnerfleisch sowie Hühnereier sollten nur ausreichend gekocht oder gegart verzehrt werden. Nähere Informationen können der offiziellen Website des Philippinischen Gesundheitsministeriums entnommen werden.
Zwischen Österreich und den Philippinen besteht seit 1982 ein Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (s. BGBl. Nr. 116 vom 11. März 1982), das sich die Philippinen betreffend jedoch auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie die Bereiche Alter, Invalidität und Tod bezieht. Für Reisende wird daher der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport (Rückholversicherung) nahegelegt.
Die Einfuhr/Ausfuhr und der Besitz auch geringster Mengen von Drogen (auch Marihuana) ist in den Philippinen strafbar und wird strengstens (sogar lebenslängliche Freiheits- und Todesstrafe!) geahndet.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.